Rechtsprechung
VG Bayreuth, 14.03.2017 - B 5 K 15.843 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBG Art. 96 Abs. 2; BayBhV § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 5 Abs. 3 S. 2, Abs. 5 S. 1, § 6 Abs. 1 S. 2, S. 3, § 8 S. 1, §§ 14 ff.; GKG § ... 52 Abs. 3 S. 1; VwGO § 88, § 101 Abs. 2, § 154 Abs. 1, § 167 Abs. 1 S. 1, Abs. 2; ZPO § 708 Nr. 11
Beihilfe zu Aufwendungen der Ehefrau für zahnärztliche Versorgung - Gleichwertigkeit von Beihilfeansprüchen - rewis.io
Beihilfe zu Aufwendungen der Ehefrau für zahnärztliche Versorgung - Gleichwertigkeit von Beihilfeansprüchen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.03.2017 - B 5 K 15.843
Unerheblich ist, ob die im konkreten Einzelfall zu beanspruchenden Beträge gleich groß sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.6.2004 - Az. 2 C 50/02 - juris, Rn. 24 m.w.N.). - BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 15.81
Beihilfe - Ehegatten - Pflegekasse - Krankenhausaufenthalt
Auszug aus VG Bayreuth, 14.03.2017 - B 5 K 15.843
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es an der Gleichwertigkeit unterschiedlicher Beihilfeberechtigungen mangelt, wenn eine wesentliche Aufwendungsart von der konkurrierenden Beihilferegelung generell ausgeschlossen wird, indem der grundsätzlich Beihilfeberechtigte allein auf die ihm zustehenden Sachleistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung verwiesen wird (BVerwG, U.v. 17.12.1981 - Az. 2 C 15/81 - juris, Rn. 11, 14 m.w.N.).